Haftung Sachlage

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  • Haftung Sachlage

    Holla,
    haben bei einem Händler eine Yamaha YZ 250 F 2012 gekauft, frisch revidiert von ihm.
    Leider musste ich nach der ersten Fahrt feststellen, dass der Vergaserdeckel fehlte.
    Der ganze Vergaser war voller Dreck und seit dem springt sie auch nicht mehr an.
    Habe natürlich den Vergaser gereinigt und zerlegt sowie einen neuen Deckel von denen bekommen.

    Das Motorrad wurde allerdings im Kundenauftrag verkauft,
    hatte jemand schon mal solch einen Fall und kennt sich mit der Rechtslage aus ?
    Gruß :(
    http://www.husaberg-forum.de/wbb2/thread.php?threadid=93

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von El Marv ()

  • RE: Haftung Sachlage

    da der verkauf der yamsel im kundenauftrag erfolgte, hast du in erster linie keinerlei ansprüche auf haftung dem händler gegenüber.

    jedoch war an dem moped ein mangel vorhanden!

    d.h du musst dich an die privatperson wenden welche die yamsel zu dem händler gestellt hat. im härtefall muss er zuerst beweisen das der deckel bereits fehlte und deswegen wahrscheinlich das moped kaputt ist! mich würde mal interr. was im kaufvertrag so steht zb. ob mängel vorhanden, wenn ja welche usw. das fehlen des deckels ist ja schon ein grober sachmangel!
    in jeden fall kann ich dir nur zu nem anwalt raten! besser noch du hast ne rechtschutzvers. !

    zudem wäre es ratsam nen gutachter einzuschalten wenns zum streit kommt.
    viell. hat der motor ja gefressen etc.

    ich hatte sowas ähnliches mal mit nem auto von nem händler.
    2 jahre rechtstreit! am ende gütliche einigung und ein vergleich folgte, da der händler pleite war bzw. das geschäft dem sohn übergeben hat!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stafford8411 ()

  • Kann ich Stafford nur zustimmen.

    Aaaaber sobald dort irgendwo Unfall-/Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag steht hast du keinerlei Ansprüche.
    Wenn der Mangel vorher bekannt und nicht angegeben wurde wäre es ein Betrugsfall des Verkäufers.

    Aaaaber da der Händler das Fahrzeug frisch redvidiert hat haftet er für die volle Funktionstüchtigkeit nach der Revision muss aber die Chance auf Nachbesserung bekommen in so einem Fall.

    Also viele Faktoren die da eine Rolle spielen in deinem Fall ;)
  • War es ein Geschäft um die Gewährleistung zu umgehen, kommt der Händler da nicht so leicht raus. Nachweispflicht aber beim Käufer!
    War es aber ein privater Verkauf dann reicht es auch nicht dass im Kaufvertrag Bastlerfahrzeug oder ähnliches steht. Auch eine Privatperson muß die Gewährleistung ausschliessen.
    Schau mal auf den Kaufvertrag ob das ausgeschlossen wurde. Wenn nicht, dann muß der Verkäufer auch gewährleisten dass das verkaufte Moped auch in Ordnung ist. Und da sagt der Gesetzgeber im ersten halben Jahr Beweislast Verkäufer und Deine Karten sehen nicht schlecht aus.
    Wobei ich aber der Meinung bin, dass auch der Händler da nicht so einfach raus kommt. Denn er muß ja schon wissen was so auf seinem Hof passiert.