Hallo,
hat jemand Ahnung bzw. amtliche Dokumente was das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen mit einem Transporter(mit LKW-Zulassung <3,5t) angeht?
Das Zugfahrzeug wär lediglich zum ziehen des Motorradanhängers und zum transport der Ausrüstung...
Laut § 30 Abs. 3 StVO eigentich nicht, aber ich hab nen Dokument (von NRW) im Netz gefunden, was eigentlich sowas erlaubt...
Darf man in BW/Bayern/Sachsen also mit Enduroanhänger fahren(über Ostern)oder gibts da unter Umständen Probleme mit den grünen bzw. blauen?
Hat jemand Erfahrung oder eine Ausnahme hierfür?
Gruß Stefan
Edit:
hier hab ich Infos aus m Nachbarforum gefunden...
Dort findet man auch ausnahmeregelungen, die scheinbar in Bayern mit dem entsprechenden Dokumentenausdruck akzeptiert werden...
Edit:
Ich hab grad beim zuständigen Amt angerufen...
Vorher anmelden und für 60€ im Jahr ist man dann kein Verkehrshindernis mehr und darf mit Sportanhänger sonntags zum Endurogelände fahren...
Sonst nicht
hat jemand Ahnung bzw. amtliche Dokumente was das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen mit einem Transporter(mit LKW-Zulassung <3,5t) angeht?
Das Zugfahrzeug wär lediglich zum ziehen des Motorradanhängers und zum transport der Ausrüstung...
Laut § 30 Abs. 3 StVO eigentich nicht, aber ich hab nen Dokument (von NRW) im Netz gefunden, was eigentlich sowas erlaubt...
Darf man in BW/Bayern/Sachsen also mit Enduroanhänger fahren(über Ostern)oder gibts da unter Umständen Probleme mit den grünen bzw. blauen?
Hat jemand Erfahrung oder eine Ausnahme hierfür?
Gruß Stefan
Edit:
hier hab ich Infos aus m Nachbarforum gefunden...
Dort findet man auch ausnahmeregelungen, die scheinbar in Bayern mit dem entsprechenden Dokumentenausdruck akzeptiert werden...
Edit:
Ich hab grad beim zuständigen Amt angerufen...
Vorher anmelden und für 60€ im Jahr ist man dann kein Verkehrshindernis mehr und darf mit Sportanhänger sonntags zum Endurogelände fahren...

Sonst nicht

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