Sonntagsfahrverbot mit Anhänger

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  • Sonntagsfahrverbot mit Anhänger

    Hallo,
    hat jemand Ahnung bzw. amtliche Dokumente was das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen mit einem Transporter(mit LKW-Zulassung <3,5t) angeht?
    Das Zugfahrzeug wär lediglich zum ziehen des Motorradanhängers und zum transport der Ausrüstung...
    Laut § 30 Abs. 3 StVO eigentich nicht, aber ich hab nen Dokument (von NRW) im Netz gefunden, was eigentlich sowas erlaubt...
    Darf man in BW/Bayern/Sachsen also mit Enduroanhänger fahren(über Ostern)oder gibts da unter Umständen Probleme mit den grünen bzw. blauen?
    Hat jemand Erfahrung oder eine Ausnahme hierfür?

    Gruß Stefan

    Edit:
    hier hab ich Infos aus m Nachbarforum gefunden...
    Dort findet man auch ausnahmeregelungen, die scheinbar in Bayern mit dem entsprechenden Dokumentenausdruck akzeptiert werden...

    Edit:
    Ich hab grad beim zuständigen Amt angerufen...
    Vorher anmelden und für 60€ im Jahr ist man dann kein Verkehrshindernis mehr und darf mit Sportanhänger sonntags zum Endurogelände fahren... :bonk:
    Sonst nicht :W:

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stefan ()

  • RE: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger

    Original von Stefan
    Edit:
    Ich hab grad beim zuständigen Amt angerufen...
    Vorher anmelden und für 60€ im Jahr ist man dann kein Verkehrshindernis mehr und darf mit Sportanhänger sonntags zum Endurogelände fahren... :bonk:
    Sonst nicht :W:

    geht auch anders ;)
    transporter ohne Lkw zulassung ^^